Herzlichen Glückwunsch! Sie haben Ihr Haus erfolgreich verkauft – in relativ kurzer Zeit und zu einem guten Preis. Aber was geschieht eigentlich nach dem Notartermin? Der Notar kümmert sich nun um die Abwicklung aller Formalitäten, wie er es Ihnen hoffentlich während des Termins zur Unterzeichnung des Kaufvertrages erklärt hat: Auflassungsvormerkung, Information des Finanzamtes, Klärung des Vorkaufsrechtes der Gemeinde, Abwicklung mit den Banken. Das dauert in der Regel vier bis sechs Wochen, je nachdem, wie schnell die Gemeinde arbeitet. Und nun beginnt das Procedere der Hausübergabe. Bis hierhin hat alles gut geklappt. Lassen Sie sich auch auf der Ziellinie weder durch Euphorie noch Zeitdruck aus dem Konzept bringen. Dafür habe ich Ihnen 12 Tipps zusammengestellt:
- Keine Schlüsselübergabe, bevor der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde! Der Notar informiert den Käufer nach Erledigung aller Formalitäten, dass der Kaufpreis nun zu zahlen ist. Daraufhin bekommt der Käufer noch einmal die Gelegenheit sich davon zu überzeugen, dass das Haus in dem Zustand ist, wie es für die Übergabe vertraglich zugesichert ist (in der Regel leer und besenrein). Erst dann zahlt er den Kaufpreis. Wenn Sie als Verkäufer das Geld auf dem Konto haben, erfolgt bei einem zweiten Termin die tatsächliche Übergabe des Hauses.
- Erstellen Sie in jedem Fall ein schriftliches Besitzübergabe-Protokoll. Mit diesem Übergabeprotokoll beugen Sie als Verkäufer Schadensersatzansprüchen vor. Die Hausübergabe findet grundsätzlich zwischen den beiden Vertragsparteien Verkäufer und Käufer statt. Als Maklerin unterstütze ich Sie jedoch gern beim Ortstermin und stelle einen Vordruck für das Protokoll zur Verfügung.
- Der Übergabetermin sollte bei Tageslicht erfolgen. Bei künstlicher Beleuchtung werden Details sonst gern mal übersehen, was zu späteren Streitpunkten führen könnte.
- Vor der Übergabe, besser jedoch beim ersten Termin vor der Kaufpreiszahlung, sollte eine genaue Prüfung erfolgen, ob irgendwelche Mängel vorliegen. Über die Sichtprüfung hinaus testen Sie am besten alle Funktionen: Wasser, Heizung, Warmwasser, Licht, Steckdosen…
- Sollten Sie während der Übergabe Mängel feststellen, halten Sie diese schriftlich im Protokoll fest mit einem Vermerk, welche Partei die gefundenen Mängel beseitigt, gegebenenfalls bis wann. So verhindern Sie, dass Käufer oder Verkäufer später nicht vereinbarte Forderungen stellen.
- Halten Sie im Protokoll fest, welche Dienstleistungen abgemeldet oder weitergeführt werden. Wer informiert die Stadt, welche Mülltonnen benötigt werden? Soll der Kabelanschluss weiterbestehen? Was ist mit dem Telefonanschluss? Wer informiert die Versicherung? Vereinbaren Sie, wer bis wann bezahlt. Eventuell schon gezahlte Beiträge rechnen Sie bilateral auseinander.
- Übergeben Sie dem Käufer Bedienungsanleitungen und erklären Sie mögliche technische Einbauten wie die Funktion der Heizung, der Sauna, von Filter-, Klima- oder Photovoltaikanlagen oder des Treppenlifts. Übergeben Sie nun auch sämtliche Bauunterlagen, falls nicht schon geschehen. Die Unterlagen sollten immer beim Haus bleiben, als Erinnerungsstücke taugen sie nicht.
- Die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser werden nun gemeinsam abgelesen und ins Protokoll eingetragen mit einem Vermerk, wer die Versorger über den Wechsel informiert.
- Ich gehe davon aus, dass Sie Ihr Haus ausgeräumt haben und es nun besenrein ist. Denken Sie daran, dass fest verbaute Teile im Haus verbleiben; es sei denn Sie haben etwas anderes vereinbart. Als Verkäufer sollten Sie alle Möbel und Sperrmüll aus dem Haus entfernt haben, denn nach der Übergabe, sind Sie rechtlich nicht mehr Besitzer des Hauses.
- Nun listen Sie noch genau auf, welche Schlüssel in welcher Anzahl übergeben werden. Denken Sie auch an Garagenschlüssel oder den Schlüssel vom Einbausafe.
- Fast zu guter Letzt: Beide Parteien unterschreiben das Protokoll. Sowohl für Verkäufer, als auch Käufer empfiehlt sich das Vieraugen-Prinzip.
- Nun sind alle Rechte und Pflichten auf den Käufer übergegangen. Denken Sie daran, wenn die Übergabe im Winter erfolgt und Sie am nächsten Morgen mit Schneeschippen dran sind!
Als Maklerin bin ich bei Ihrem Hausverkauf auch nach dem Notartermin bis zur Schlüsselübergabe an Ihrer Seite. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.