Trotz Corona war der Gesetzgeber in den letzten Monaten nicht untätig. So gibt es in diesem Jahr einige neue gesetzliche Regelungen, die für Sie als Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung interessant sein könnten.
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Neuregelung der Maklerprovision
Die bisherige Möglichkeit, wonach sich der Makler zwar vom Verkäufer beauftragen, sich aber vom Käufer bezahlen lässt, ist seit dem 23. Dezember 2020 untersagt. In NRW war dies schon vorher nicht üblich. Hier gilt die Regel, dass beide Seiten jeweils 3,57 % des Kaufpreises als Erfolgshonorar an den vermittelnden Makler zahlen. Das Gesetz sagt nun: Auch bei anderslautenden Vereinbarungen gilt, dass der Käufer nie eine höhere Provision als der Verkäufer bezahlt. Es gibt zudem die Möglichkeit, dass der Verkäufer die volle Provision übernimmt, nämlich dann, wenn er ausschließlich seine eigenen Interessen beim Verkauf durch den Makler vertreten wissen will – beispielsweise in einem Bieterverfahren. Einen ausführlichen Beitrag zu dem Thema finden Sie auf meiner Internetseite.
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Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
Am 1. Dezember 2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten. (Ein Hoch auf diese Wortschöpfungen!) Das Ziel: Sanierungen und Modernisierungen in Häusern mit Eigentumswohnungen sollen einfacher werden. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum können nun mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Doch Achtung: Wer bestellt, zahlt. Die Kosten haben prinzipiell diejenigen zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Jedoch haben nach wie vor alle Eigentümer die Kosten entsprechend ihrem Miteigentumsanteil zu tragen, wenn mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile die Maßnahme beschließen
Auch neu ist, dass nun jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf hat, dass ihm folgende Maßnahmen gestattet werden: Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, barrierefreier Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchschutz, Zugang zu einem schnellen Internetanschluss. Auch hier gilt: Die Kosten trägt der jeweilige Eigentümer selbst.
Vereinfacht wird zudem der Verwalterwechsel. Wohnungseigentümer haben ab Ende 2022 den Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (mit Prüfung vor der IHK) und die Abberufung eines Verwalters ist nun nicht mehr von einem „wichtigen Grund“ abhängig.
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Erstellung von Energieausweisen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 1. November 2020 ersetzt durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Bei Verkauf oder Sanierung wird eine kostenlose Energieberatung verpflichtend. Angebote zur kostenlosen Energieberatung finden Sie unter www.geg-beratung.de oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de .
Eigentümer und Makler müssen in Inseraten bestimmte Energieangaben nennen und der Energieausweis muss bei Vermietung und Verkauf vorgelegt werden.
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Einführung einer CO2-Steuer für die Bereiche Wärme und Verkehr
Seit Januar 2021 wird in fünf Stufen jährlich eine CO“-Bepreisung eingeführt. Der Einstiegspreis beträgt 25 Euro/t im Jahr 2021 und steigt auf 55 – 65 Euro/t ab 2025. Die durchschnittliche Mehrbelastung für einen Haushalt (je nach Größe) wird laut Schätzungen zwischen 27 und 260 Euro im Jahr liegen und erhöht damit die Wohnkosten. Durch den CO2-Aufschlag auf Kraftstoffe werden die Kosten für Handwerker und Dienstleister steigen. Das macht sich bemerkbar bei Instandhaltung und Neubau.
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Ladepunkte für Stellplätze
Nun kommt noch ein Wort-Ungetüm: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Es ist noch in der Entwurfsphase. Hier ist geplant, dass bei Neubau oder „größerer Renovierung“ von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen künftig jeder Stellplatz – und in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz – mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Bis 2025 soll es zudem für Nichtwohngebäude eine Ladesäulenpflicht geben.
So, das war nun ein relativ trockener Ritt durch etliche neue Gesetze. Am Ende noch der Hinweis, was NICHT kommt: Die für Mai 2021 geplante Zensus-Erhebung wurde um ein Jahr verschoben. Bei dieser Erhebung werden alle zehn Jahre grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnsituation in Deutschland erhoben. Sie sind die Grundlage für politische Planungen und dienen zahlreichen Statistiken.
Wenn Sie Ihre Wohnsituation verändern möchten, Ihr Haus verkaufen oder vermieten möchten, wenn Sie Fragen haben: Ich berate Sie gern!