Teilen verbindet: Seit dem 23. Dezember 2020 gilt eine gesetzliche Regelung zur Maklerprovision

Sehr vereinfacht gesagt: Für meine Kunden in NRW bleibt im Prinzip alles so, wie es ist. Die Maklerprovision wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. So war es vorher auch schon üblich. Für andere Bundesländer wie Hamburg, Hessen oder Niedersachsen ist diese Regelung dagegen neu.

Der Kern der neuen Regelung: Die Kaufpartei zahlt in KEINEM FALL mehr Provision, als die Verkäuferpartei! Sie brauchen mehr Details? Dann lesen Sie meinen Beitrag „Es geht ums Geld: Neuregelung der Maklerprovision“. Oder schauen Sie sich das folgende Erklär-Video des Immobilienverbands Deutschland an: