„Die Provision ist keine Vergütung für die Mühewaltung eines Maklers, sondern ein Entgelt dafür, dass der Makler dem Auftraggeber die Möglichkeit zum Abschluss eines Geschäfts beschafft. Nicht, was den Makler der Nachweis an Mühe kostet, sondern, was der ermöglichte Geschäftsabschluss wert ist, begründet die Höhe der Maklerprovision, die deshalb üblicherweise nach einem Hundertsatz des vom Auftraggeber zu leistenden Vertragsentgeltes bestimmt wird.“