Mit Inkrafttreten der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) 2014 ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden die Vorlage eines Energieausweises Pflicht.
Hierbei spielt das Baujahr des Hauses eine Rolle:
- Für Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 1.November 1977 reicht der günstigere VERBRAUCHSAUSWEIS. Berechnungsgrundlage ist der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
- Für Wohngebäude (bis zu vier Wohneinheiten), deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der teurere BEDARFSAUSWEIS vorgeschrieben. Berechnungsgrundlage sind hier bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung.
Alte Energieausweise, die vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Ein Ausweis gilt in der Regel zehn Jahre. Wer jedoch zwischenzeitlich saniert hatte, für den könnte sich ein neuer Ausweis lohnen – denn geringe Heizkosten sind zunehmend ein Kauf- oder Miet-Argument.
Einen Bedarfsausweis erhalten Sie ab etwa 250 Euro, den Verbrauchsausweis für etwa 50 Euro. Informationen gibt Ihnen auch Ihr Schornsteinfeger. Angebote von Anbietern finden Sie im Internet unter dem Stichwort Energieausweis.