Auch ein im Liebesrausch handschriftlich verfasstes Testament hat seine Gültigkeit – das und viele andere interessante Fakten rund um das Thema erben und vererben erklärte Rechtsanwältin Elisabeth-Hoffmann Gallhoff sehr anschaulich mit etlichen netten Anekdoten und anhand von Fällen aus ihrer beruflichen Praxis. 25 Gäste waren zu dem Infoabend gekommen. Rund anderthalb Stunden erklärte die Rechtsanwältin wer Erben erster, zweiter und dritter Ordnung sind, was das Berliner Testament ist, und warum unverheiratete Paare unbedingt ein Testament haben sollten. Die zahlreichen auch individuellen Fragen der Gäste zeigten, dass das Thema Erbrecht hochaktuell ist und Jeden betrifft.
Diese nette Rückmeldung hat mir einer der Gäste am nächsten Tag geschickt:
Hallo Frau Ritterhoff,
die Veranstaltung gestern Abend hat uns sehr gut gefallen und irgendwann müssen wir das Haus unserer Eltern verkaufen, da ist es beruhigend einen zuverlässigen Makler in der Nähe zu haben. Außerdem hat uns der Veranstaltungsort gefallen, beim nächsten Mal kommen wir eher und genießen einen Happen. Auch die RA hat zu dem Erbrecht alles anschaulich erklärt, so dass man sich bei ihr gerne weitere Ratschläge anhört.
Allerdings wurde der Raum bei diesen vielen Menschen zuletzt etwas stickig, so dass die Leute an zu Husten fingen.
Nochmals vielen Dank wir sind gerne wieder dabei.
Freundliche Grüsse