Hausverkauf und Hausbesichtigungen in Zeiten von Corona?

Eigentlich wollten Sie gerade Ihr Haus verkaufen? Oder Sie sind auf der Suche nach einem Haus? Und nun verändert das Corona-Virus unser Leben. Was geht also noch in Sachen Immobilienkauf- oder Verkauf?

Ich schreibe diesen Beitrag am 25. März. Ich möchte Ihnen einen Überblick geben. Aber natürlich ändern sich die Dinge im Moment fast täglich. Ich hoffe, dass die Inhalte noch stimmen, wenn Sie dies nun lesen. Die Information beruht auf den Empfehlungen, die ich vom Immobilienverband Deutschland (IVD) bekommen habe.

Kontaktverbot und Besichtigungen

Am 23. März sind in zahlreichen Bundesländern Rechtsverordnungen in Kraft getreten, die der Eindämmung des Virus dienen. Ein wesentlicher Punkt ist das „Kontaktverbot“. Sie sind aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit sollen Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Was bedeutet das für Besichtigungen eines Hauses?

Ein generelles Verbot von Besichtigungen gibt es derzeit nicht. Als Maklerin ist es mir weiterhin gestattet, meine „Tätigkeit an wechselnden Orten auszuführen“. Für Sie, als Eigentümer, der verkaufen will, deutet das: Ich schaue mir Ihr Objekt nur an, wenn weder Sie noch ich gesundheitliche Bedenken haben. Und weder Sie noch ich häuslicher Quarantäne unterliegen. Das ist selbstverständlich. Mit den Besichtigungen für Interessenten können wir warten – müssen wir aber nicht. Dies müssen Sie individuell und ganz persönlich abwägen und entscheiden. Generell führe ich die Besichtigungen übrigens ohne die Eigentümer durch.

Schwieriger zu bewerten ist die Situation der Interessenten. Dringliche Angelegenheiten dürfen Sie weiterhin wahrnehmen. Wenn also eine gewisse Notwendigkeit und Dringlichkeit dargelegt werden kann, dürfte auch die Besichtigung eines Hauses dazu zählen, so die Meinung der Juristen des IVD. Beispiele: Ihre Wohnung wurde gekündigt/verkauft und Sie haben noch keine Ersatzwohnung; Ein Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt steht bevor; Im Bereich der Kaufimmobilien könnte eine Dringlichkeit gegeben sein, wenn eine Finanzierung bereits gewährt wurde und eine Verzögerung zu Bereitstellungszinsen oder anderen Kosten führen würde.

Wichtig ist bei jeder Besichtigung, dass diese nur als Einzelbesichtigung erfolgt. Das ist bei mir selbstverständlich – auch in Nicht-Corona-Zeiten. Entsprechend den offiziellen Empfehlungen schränke auch ich meine sozialen Kontakte ein. Vieles lässt sich per Telefon oder Mail vorbereiten oder klären. Derzeit besichtige ich mit maximal zwei Personen. Wir halten Abstand und auf das Händeschütteln verzichten wir selbstverständlich. Desinfektionsspray steht bereit, oder Einmal-Handschuhe.

Ist die Immobilie noch vermietet ist, müssen wir die „berechtigten Interessen“ des Mieters berücksichtigen. Zwar hat der Vermieter einen Anspruch auf Duldung der Besichtigung. Dies ist aber nicht der Fall, wenn die berechtigten Interessen des Mieters überwiegen. Die Angst vor einer Ansteckung kann ein solches Interesse sein.

Notartermine

Notartermine sind bisher zulässig. Sie zählen zu wichtigen Angelegenheiten, die grundsätzlich keinen Aufschub erlauben, da dieser zu einem Rechtsverlust führen kann.

Haus kaufen in der Krise?

Das Thema wäre einen eigenen Artikel wert. Die Entscheidung ist individuell und von der persönlichen finanziellen und gesundheitlichen Situation abhängig. Zu den Rahmenbedingungen möchte ich drei Punkte anmerken.

  • Erstens: In etlichen Statements der Finanzdienstleister wird darauf hingewiesen, dass Immobilienkäufer sehr günstige Darlehen aufnehmen können. Die Experten erwarten ein extrem attraktives Zinsniveau.
  • Zweitens: Gleichzeitig schrecken etliche Menschen angesichts der Corona-Krise vor einer großen Finanzierung zurück und wollen erst einmal abwarten. Das hat zur Folge, dass der Wettbewerb um begehrte Häuser nicht mehr so stark ist. Wer also trotzdem weitersucht, kommt eventuell schneller ans Ziel.
  • Drittens: Eigentümer sollten sich auf eine etwas längere Vermarktungsdauer für ihre Immobilie einstellen.

Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Fragen haben, stehe ich nach wie vor gern zur Verfügung. Bleiben Sie gesund und optimistisch…