Herbstlaub hält sich nicht an Gartengrenzen

Kennen Sie das auch? Ständig liegen Blätterhaufen in der eigenen Einfahrt – und das, obwohl auf dem eigenen Grundstück gar kein Baum steht. Wenn Bäume und Sträucher ihr Laub abwerfen, wird das für viele Hausbesitzer geradezu eine Bedrohung ihrer Ordnung und Sauberkeit. Doch Gelassenheit ist im Herbst angesagt. Selbstverständlich sollte es sein, Wege und Zufahrten vom Herbstlaub zu säubern, damit keine Unfallgefahren entstehen – mindestens einmal pro Woche ist Vorschrift. Doch liegen die bunten Blätter vom angrenzenden Grundstück auf dem eigenen Rasen oder in den Beeten werden sie manchmal zum zwischenmenschlichen Ärgernis – insbesondere, wenn unterschiedliche Garten-Ideologien aufeinandertreffen.

Die meisten Hauseigentümer wissen, dass sie mit dem fremden Laub, Nadeln oder Zapfen im eigenen Garten leben müssen. In Wohngegenden mit Einfamilienhäusern und Gärten sei nun mal mit Laub zu rechnen, urteilte beispielsweise das Landgericht Nürnberg-Fürth. Dafür wohne man ja auch im Grünen. Nur wenn der „Laubbefall“ die Nutzung des Grundstücks „wesentlich“ beeinträchtigt und nicht „ortsüblich“ ist, müssen Äste abgesägt, oder gar der Baum gefällt werden, so die Tendenz in der Rechtsprechung.

Doch manchmal treibt dem Nachbarn das bunte Laub die Zornesröte ins Gesicht. Dann sollte man den Schiedsmann oder die Schiedsfrau in der Kommune einschalten. Denn ist das nachbarschaftliche Klima bereits gereizt, hilft es eher, gemeinsam mit einer dritten, neutralen Person das Thema zu besprechen. In einer Ortsbesichtigung gemeinsam mit beiden Parteien lässt sich meist eine Lösung noch vor einem offiziellen Schlichtungsverfahren finden. Ein „obligatorisches außergerichtliches Schlichtungsverfahren“ ist zudem zwingend vorgeschrieben, bevor der Weg zum offiziellen Gericht beschritten werden kann.

Also: Schließen Sie lieber Kompromisse, bevor der Streit Geld kostet. Treffen Sie die Vereinbarung: “Wenn Dich auf Deiner Seite etwas stört an meiner Hecke, kannst Du es entfernen.“ Dies kann jedoch nicht in Rechnung gestellt werden und schon gar nicht dürfen Sie den Astschnitt oder das Laub beim Nachbarn in den Garten werfen.

Auch ich ärgere mich manchmal über das Laub auf meinem Kiesbett in der Einfahrt. Doch leider steht der Herkunftsort an den Blättern nicht dran. Und ein System „ich fege in Deinem Garten, dafür fegt der in meinem Garten…“ ist wenig praxistauglich. Deshalb noch einmal der ultimative Tipp: Gelassen bleiben. Das Laub kommt vom Wind, der Wind kommt vom lieben Gott. Laub weht nun mal. Das ist Natur. Sie können nur fegen.

Übrigens: Es liegt im Auge des Betrachters, ob er mit Laub bedeckte Beete oder nackten überfrorenen Gartenboden als schön empfindet. Der BUND plädiert für mehr Mut zum Laub im Garten und gibt folgende Tipps:

  • Verwenden Sie wenn nötig zur Laubbeseitigung Besen und Schubkarre. Beim Einsatz von Laubsaugern werden nicht nur die Nerven der Nachbarn strapaziert und Energie verbraucht, sondern auch viele nützliche Kleinstlebewesen getötet.
  • Laub kann im Garten kompostiert werden. Auf Staudenbeeten verteilt bietet es den Pflanzen einen effektiven Frostschutz und natürliche Nährstoffzufuhr.
  • Unter dem Laub überleben viele Kleintiere im Winter und bieten Singvögeln eine überlebenswichtige Nahrungsquelle.
  • Unter einem Laubhaufen im Garten finden Igel ein ideales Winterquartier. Damit das Laub nicht wegweht, kann man es mit einigen Zweigen beschweren.
  • Im nächsten Frühjahr hat sich das meiste Laub bereits in gute Gartenerde verwandelt.

Wenn Sie ein Gespräch unter Gartenliebhabern suchen oder Unterstützung beim Hausverkauf, freue ich mich, von Ihnen zu hören!