Makler sind verpflichtet, sich weiterzubilden

Seit dem 1. August 2018 ist die Verpflichtung zur Fortbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gesetzlich verankert. In der Vierten Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist festgeschrieben, dass Makler und Verwalter nachweisen müssen, dass sie sich innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Zeitstunden weitergebildet haben. Diese Pflicht gilt nicht nur für den Inhaber oder den Geschäftsführer einer Firma, sondern für alle Beschäftigten, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken, also beispielsweise Exposés erstellen, Wohnungsbesichtigungen durchführen oder für Wohngeldabrechnungen zuständig sind.

In den letzten Monaten habe ich folgende Weiterbildungen besucht:

  • Bewerten nach der Maklerformel
  • Die neue ImmoWertV
  • Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren und Bodenwertermittlung
  • Update Wohnungsmietrecht
  • Gewerberaummietverträge rechtssicher abschließen
  • Rechtsfragen in der Verhandlung mit Verkäufern
  • Rechtsfragen zum Energieausweis – auch nach dem neuen GEG
  • Objektbegehung
  • Bauliche Veränderungen nach dem neuen WEG-Gesetz
  • Die Risikoanalyse gemäß Geldwäschegesetz
  • Aspekte der WEG-Novelle
  • Bewertungsirrtümer und wie Sie diese vermeiden
  • Wohnflächenberechnung
  • Zwangsversteigerung – was der Makler wissen muss